Gemäß §5 TMG sind Seitenbetreiber und Diensteanbieter von geschäftsmäßigen Telemedien verpflichtet, auf ihrer Internetpräsenz ein Impressum zu veröffentlichen, um eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Seitenbetreiber zu ermöglichen. Das Weblog stgtspottings ist ein privates und nicht kommerzielles Projekt, das sich in erster Linie an eine kleine Zielgruppe (“erweiterter Freundeskreis”) richtet und somit nicht unter §5 TMG fällt. Zum Schutz der Privatsphäre und der Umwelt (“Papier- und Tintenverbrauch”) wird auch auf das für private Internetseiten optionale Impressum verzichtet. Der Seitenbetreiber bemüht sich aber gerne um eine schnelle und direkte Kommunikation per E-Mail.
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Inhalte:
Die Bilder und Fotos wurden von den Seitenbetreibern selbst aufgenommen oder mit Genehmigung der Rechteinhaber zur Veröffentlichung freigegeben. Fremde Bilder und Fotos sind als solche gekennzeichnet. Eingesandte Fotos (“Gastbeiträge”) werden sorgfältig geprüft und bei offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen nicht veröffentlicht.
Sollten Sie wider Erwarten Bilder oder Inhalte finden, die Ihrer Meinung nach Ihr Urheberrecht oder das Urheberrecht Dritter verletzen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Seitenbetreiber.
- stgtspottings verwendet die quelloffene WordPress-Blogging-Software.
- Bei den Grafiken ‘Love’ (Herz) und ‘Hate’ (Totenschädel) handelt es sich um Bestandteile der inzwischen geschlossenen Graffiti-Plattform Streetfiles.org, die dort als Symbole für das Bewertungssystem verwendet wurden. Als Hommage wurden die Symbole übernommen.
Verwendung der hier eingestellten Bilder:
Bei den hier eingestellten Bildern handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, die – falls nicht anders angegeben – Eigentum des Betreibers sind. Das Fehlen von digitalen Wasserzeichen und “Copyright”-Symbolen hat keinen negativen Einfluss auf das Urheberrecht. Der Betreiber stellt seine Bilder unter die CC BY-NC 3.0 DE Lizenz (“Namensnennung-Nicht-kommerziell 3.0 Deutschland”) und erlaubt die nicht-kommerzielle Verwendung und Verarbeitung, solange der Name des Autors/Rechteinhabers angegeben wird. Im Falle einer Verbreitung müssen zusätzlich die Lizenzbedingungen mitgeteilt werden, die für dieses Werk gelten.
Bildquelle: stgtspottings / http://stgtspottings.com – CC BY-NC 3.0 DE
Jede der vorgenannten Lizenzbedingungen kann aufgehoben werden, sofern die ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers eingeholt wird.
Haftungsausschluss:
stgtspottings versteht sich als Dokumentation einer urbanen Künstlerszene und deren Tätigkeiten. Zu keinem Zeitpunkt waren die Betreiber an möglicherweise illegalen Aktionen beteiligt, noch wurden Straftaten mit dem Hintergrund ausgeführt, später auf dieser Plattform veröffentlicht zu werden. Der Betreiber steht Vandalismus generell kritisch gegenüber und möchte weder Straftaten glorifizieren, noch zur Nachahmung aufrufen.
Der Inhalt der aufgenommenen Fotos kann geistiges Eigentum jeweiliger Urheber sein. Eine fotografische Aufnahme findet unter dem Gesichtspunkt der Panoramafreiheit (§59 UrhG – “Werke an öffentlichen Plätzen”) statt und spricht den Inhabern nicht ihr Urheberrecht ab, legitimiert den Betreiber allerdings zur Veröffentlichung.
Persönlichkeitsrechte und explizit §22 ff. KunstUrhG (“Recht am eigenen Bild”) werden von dem Betreiber geachtet. Portraitaufnahmen von Personen werden nur mit derer schriftlichen Einwilligung veröffentlicht. Bei Fotos, auf denen Personen nur als Beiwerk – aber klar erkennbar – abgebildet sind, werden aus Kulanzgründen aus der Aufnahme retuschiert. Gemäß §57 UrhG (“Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe”) wäre der Betreiber dazu nicht verpflichtet, da die Personen als “unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Abbildungsgegenstand” anzusehen sind.
Aufnahmen von und in “dem allgemeinen Verkehrsgebrauch” dienenden Anlagen, d.h. allgemein öffentlich frei zugängliche Bereiche, sind ohne zusätzliche Genehmigung durch die Deutsche Bahn AG gestattet, solange es sich um unkommerzielle Aufnahmen handelt und die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer nicht gefährdet wird. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet. Aufnahmen von Hobbyfotografen sind auch dann ohne besondere Genehmigungen gestattet, wenn die Fotos Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften zur Verfügung gestellt werden. Aufnahmen dürfen auch auf nicht kommerziellen eigenen Homepages ins Internet eingestellt werden. Siehe, bahninterntes Dokument: “Informationen für Hobbyfotografen und -filmer” der DB Mobility Logistics AG (Stand 08/2010) und Hausordnung der Deutschen Bahn AG (Stand 06/2011).
Der Betreiber nimmt §62 I, II EBO (“Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge”), §64b EBO (“Ordnungswidrigkeiten”) in Verbindung mit §28 AEG (“Ordnungswidrigkeiten) und §315 StGB (“Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr”) sehr ernst. Aufnahmen die den Anschein erwecken, als würden sie gegen die oben genannten Paragraphen zu verstoßen, können durch ein Teleobjektiv entstanden sein.
Die Veröffentlichung auf diesem Weblog erfolgt in unregelmäßigen Abständen. Das Veröffentlichungsdatum erfolgt willkürlich und steht in keinerlei Zusammenhang mit realen Kalenderdaten. Artikel werden so veröffentlicht, dass sie optimal in das Gesamtbild des Weblogs passen. Der Betreiber behält sich vor die Artikel nachträglich und ungekennzeichnet zu verändern und gegebenenfalls Artikel auch rückdatiert zu veröffentlichen. Weder handelt es sich bei dem Erscheinungsdatum um das Aufnahmedatum des Fotos, noch auf der Erstellung des Werks, noch können dadurch Rückschlüsse gezogen werden. Meta-Tags die Rückschlüsse auf den Ort, Datum und Uhrzeit einer Fotoaufnahme zulassen, wurden vor der Veröffentlichung aus Datenschutzgründen entfernt und sind nicht mehr reproduzierbar.
Bei manchen Abbildungen, explizit bei der Darstellung von Graffiti auf Zügen, kann es sich um aufwändig erstellte digitale Bearbeitungen und Modelle handeln, die möglicherweise einem tatsächlich bemalten Objekt nachempfunden sind (“Reproduktionen”) oder komplett am Zeichentablet entstanden sind (“Fan-Fiction”). Für kriminalistische Ermittlungen sind die hier angebotenen Fotos daher nur bedingt geeignet. Eine separate Kennzeichnung der “digitalen Werke” ist leider aus organisatorischen Gründen nicht möglich, bzw. von den geistigen Urhebern unerwünscht.